Liegen und Lampen in Spandau

Rechtssprechung zu Steganlagennutzung Zwei behördliche Auflagen des Bezirksamts Spandau in Steggenehmigungen wurden durch das Verwaltungsgericht Berlin (10 K 268.18) wie folgt rechtskräftig gekippt: Das angeordnete Liegeverbot für Boote in einer Steganlage zwischen 15. Dezember und 15. Februar ist rechtswidrig. Ein allgemeines Beleuchtungsverbot ist ebenfalls rechtswidrig. Beleuchtungseinrichtungen, die bestimmte Auflagen erfüllen, Weiterlesen…

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