Rechtssprechung zu Steganlagennutzung
Zwei behördliche Auflagen des Bezirksamts Spandau in Steggenehmigungen wurden durch das Verwaltungsgericht Berlin (10 K 268.18) wie folgt rechtskräftig gekippt:
Das angeordnete Liegeverbot für Boote in einer Steganlage zwischen 15. Dezember und 15. Februar ist rechtswidrig.
Ein allgemeines Beleuchtungsverbot ist ebenfalls rechtswidrig. Beleuchtungseinrichtungen, die bestimmte Auflagen erfüllen, wurden durch das Bezirksamt anerkannt.
Die Frage der generellen Befristung von Genehmigungen für Steganlagen wurde erörtert, war aber nicht Gegenstand des Rechtstreits.
Quelle: www.berliner-segler-verband.de
Ei sowas …!