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„Seit dem 01. Januar 2019 darf man seine aufblasbare Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen. Jeder Passagier darf fortan je eine Rettungsweste mit maximal zwei (2) CO₂-Patronen und nicht mehr als zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen. Die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Größenbeschränkungen für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden aufgehoben. …“

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