Fragte mich letztens ein Bekannter, der sein frisch erworbenes Paddelboot von Kreuzberg, genauer dem Landwehrkanal aus, auszuführen gedenkt, wo er denn wohl im Innenbezirk Berlins damit fahren dürfe bzw. wo genau dies denn wohl eventuell verboten sei. Denn kürzlich, so berichtete er mir etwas enttäuscht, als er gerade im Bereich des Regierungsviertels unterwegs war, habe ihn die Waschupo (Wasserschutzpolizei) „herausgefischt“, was dem bis dahin so angenehmen Boots-Ausflug ein jähes Ende bereitet hat.

Um solchen Erlebnissen vorzubeugen, mochte ich das, gewiß auch im eigenen Interesse, gerne einmal klären und fragte bei der WSD Berlin bzw. der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an. Der nette Mitarbeiter antwortete erfreulicherweise umgehend mit präzisem Hinweis auf die betreffende Vorschrift im Elwis, welches ausführlich dokumentierend online zugänglich ist.

§ 21.18 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
Ein wesentlicher Auszug aus dieser Bestimmung:
Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km 14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) – einschließlich Spreekanal – ist der Verkehr von Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb und von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung weniger als 3,69 kW beträgt, nicht gestattet. ;-(

Tja und das gilt nicht bloss für den genannten Paddelbootfahrer – auch wir Segler würden da entsprechend auf Probleme stoßen. Schade ist das, allerdings kann man diese Regelung auch verstehen, denn eine Tour zwischen all den Fleischdampfern und den „Palast d. R.-zu-Schüttern“ mit ihren großen Kähnen empfände ich mit einem „Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb“ auch eher als sehr nervenaufreibend bis regelrecht gefährlich!

Also: Man wende sich vertrauensvoll an die nächstgelegene Dienststelle der Wasserschifffahrts-Polizei bzw. – Direktion oder benutze das Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem Elwis. Dies informiert hinsichtlich aller möglichen Belange der Binnenschifffahrt; hier ein Teil-Überblick der Themen der Startseite:

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Clemens

Chefredakteur

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