Der Spandauer Yacht-Club e.V. schrieb am 17.05.2017 zum Thema Steganlagen

Anhörung im Abgeordnetenhaus

Am 5. Mai 2017 hat der Ausschuss für Sport des Berliner Abgeordnetenhauses getagt. Auf der Tagesordnung war auch das Thema „Wasserbehördliche Genehmigung von Steganlagen“. Als Gast geladen war u.a. unser Vorsitzender, Jürgen Lucht.

Das Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung im Berliner Abgeordnetenhaus steht euch HIER zur Verfügung.

 

Ergänzendes Update: Oliver Maor schrieb am 18. April 2017 „Bootsstege und ihre Genehmigung – oder: Was ist in Spandau los?“ einen sehr interessanten Artikel, der (mir auch) zu einem besseren Verständnis der ganzen Angelegenheit verhelfen mag!

Welche rechtlichen Fragen eine Rolle spielen, wenn Bootsstege errichtet und betrieben werden, interessierten Liegeplatzinhaber bislang zumeist gar nicht. Eigentümer von Wassergrundstücken, Bootsclubs und kommerzielle Marinas kümmerten sich dann um solche Fragen, wenn Anlagen neu geschaffen oder erheblich umgebaut werden mussten. Kommunalpolitiker befassten sich allenfalls alle paar Jahre mit dem Thema. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hat nun die örtlichen Wassersportverbände dazu bewegt, das Thema in den öffentlichen Fokus zu rücken. Daher folgt hier eine möglichst neutrale Darstellung der Rechtslage: Worum geht es eigentlich?

Genehmigungen von Bootsstegen waren (und sind) zumeist nur eine Formalität. Offene Punkte konnten informell mit den zuständigen Stellen und auch den Nachbarn geklärt werden. Einzureichende Unterlagen, wie einen Plan und ein statisches Gutachten, wären auch ohne Befassung irgendeiner Behörde für die Errichtung notwendig. Die Grenzen des aus öffentlichem Interesse Zulässigen waren in Rahmenbeschlüssen der betroffenen Kommunen festgehalten.

Am 28. Juni 2016 erließ das Verwaltungsgericht Berlin ein Urteil zur Genehmigung von Liegeplätzen. Die dortige Pressestelle rechnete offenbar mit einem größeren Echo unter Freizeitkapitänen und bei Verbänden und verbreitete eine Pressemitteilung, was zu den meisten Urteilen des Gerichts nicht geschieht.

a. Der Ausgangssachverhalt: Weitere Genehmigung der Bootsstege beantragt

Wie so oft, wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, ist der Sachverhalt geprägt durch viele Einzelheiten zu vorangegangenen, vergeblichen Abstimmungsversuchen zwischen Beteiligten. Der Kern, auf den es ankommt, lässt sich jedoch kurz darstellen: In Berlin-Spandau beantragte …

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