Vielen Dank an IGeL die heute zu folgendem informierten: 

Am 20. Oktober stellte der CDU-Abgeordnete D. F. eine schriftliche Anfrage an das Abgeordnetenhaus des Berliner Senat zum Thema:

„Maßnahmen gegen Lärmbelästigung und sicherheitsrelevante Entwicklungen durch Partyboote auf Berliner Gewässern“

Die Anfrage bezog sich auf den Zeitraum seit 2024.

Die Antwort des Senats

enthält verschiedene interessante Aussagen, diese sind im folgend genannten PDF zu lesen: https://share.google/QPnfvHZKjSIGqH9OH

Sie zeigt auch wie wichtig es ist, sich bei Lärmbelästigung vom Wasser aus zu beschweren!

Hier einige Hinweise auf lesenswerte Passagen:

  1. 2/3 (Lärmverstöße und deren Ahndung)
    Einzelne Bezirke (Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf) halten sich für unzuständig für die Lärmproblematik auf den Gewässern. Wenn überhaupt, lagen den Bezirksämtern nur sehr wenige Beschwerden vor. Eine Ausnahme bildet Treptow-Köpenick, wo 37 Anzeigen bearbeitet wurden und 28 zu einem Bußgeldbescheid führten. In sieben Fällen hat jedoch das Amtsgericht Tiergarten die Verfahren eingestellt, weil es „eine Ahndung nicht für geboten“ hielt (§ 47 Abs. 2 OWiG).
  2. 3 bis 5 (konkrete Maßnahmen)
    Kreuzberg-Friedrichshain hält „repressive Maßnahmen“ für nicht zielführend.

Lichtenberg verweist darauf, dass zu den in 2023 und 2024 eingegangenen Beschwerden die jeweiligen Betreiber der Boote aufgefordert worden seien, die Beschallungsanlagen einzupegeln. IGeL wird sich bemühen aufzuklären, welche Immissionsschutz-Grenzwerte hierfür durch das Amt vorgegeben wurden.

Treptow-Köpenick nennt Aufklärungsmaßnahmen und schreibt: „Die Nutzung großer Musikanlagen auf Partybooten ist mit rechtlichen Möglichkeiten des Landes-Immissionsschutzgesetzes nicht zu verbieten.“

Diese Aussage bezieht sich allerdings nur auf die Nutzung einer Musikanlage an sich, wie der gleichzeitige Hinweise auf die Verantwortung zeigt, die den Reedereien, Vermietern und Nutzern von Booten für die Einhaltung des Lärmschutzvorschriften obliegt.

  1. 6 (auch der Senat verweist auf behördliche Eingriffsmöglichkeiten)
    „Insbesondere das geltende Landes-Immissionsschutzrecht bietet den zuständigen Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, Betroffene vor unzumutbarem Lärm verursacht durch Partyboote zu schützen.“
  2. 6 (Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei)
    Keine spezifischen Angaben zu Lärmüberprüfungen möglich, aber in 2025 bisher 9.222 Fahrzeuge kontrolliert. Das wären in zehn Monaten im Mittel jeden Tag zwölf Kontrollen und mehr als 30 Fahrzeuge!
  3. 6/7 (Echtzeit-Abfrage der Standorte der Wasserschutzpolizeiboote)
  4. 7 (Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten durch laute Freizeitaktivitäten auf dem Wasser) 
  5. 7 bis 9 (Bewertung verschiedener rechtlicher Ideen des Abgeordneten zur Bekämpfung von Verstößen auf dem Wasser) 

Fazit:
Ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen. Primär zuständig sind hierfür die Bezirksämter, die WSP ist nur im Wege der Amtshilfe tätig.

Regina Junker
Dr. Harald Krebs


PS:
Eine Pressemeldung zu dieser Drucksache wurde an dpa geschickt und erfreulicherweise von einigen Medien aufgegriffen, wie z.B.:

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/11/berlin-laerm-partyboote-anzeigen-bussgelder.html
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-mehr-laermbelaestigung-durch-partyboote-in-berlin-anzeigen-vor-allem-in-einem-bezirk-100.html
https://www.bild.de/news/berliner-bezirk-besonders-betroffen-von-partylaerm-691c18e7ee9461e7cd9e76cd
https://www.bz-berlin.de/ticker/laerm-durch-partyboote-nur-vereinzelt-hohe-bussgelder
https://www.berlin-live.de/berlin/aktuelles/berlin-partyboot-spree-laerm-id562111.html
https://ga.de/laerm-durch-partyboote-nur-vereinzelt-hohe-bussgelder_aid-139176775
https://www.zeit.de/news/2025-11/18/laerm-durch-partyboote-nur-vereinzelt-hohe-bussgelder

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