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Funkschein-Pflicht ausgesetzt

„Übergangsregelung für zwei Jahre beschlossen

(07.04.2006/uj) Die Regelung zur Funkscheinpflicht ist nach heftigen Protesten entschärft worden. Bei einem Treffen von Vertretern der Charterbranche und des Bundesverbands Wassersportwirtschaft mit dem Verkehrsministerium in Bonn wurde die umstrittene Vorschrift heute für zwei Jahre ausgesetzt.

Nun begeht zwar eine Ordnungswidrigkeit, wer das Short Range Certificate (SRC) bei vorhandener Funkanlage nicht besitzt. Der Verstoß wird aber nicht mit Bußgeld geahndet. Die Vorschrift, die zur neuen Saison gelten sollte, hat die Schulen in den vergangenen Monaten an ihre Kapazitätsgrenzen getrieben und die Charterbranche in Aufüregung versetzt. 250 bis 350 Euro kostet die Teilnahme an der übertrieben aufgeblähten Prüfung bzw. die Vorbereitung darauf. Ein Aufwand, auf den die ausländische Konkurrenz nicht verlangt.
Die deutschen Charterfirmen fürchteten massive Geschäftseinbrüche. Bislang war es üblich, dass Kunden ohne Funkschein den Verzicht auf die Nutzung von an Bord befindlichen Anlagen schriftlich zusagten. Dann konnten sie auch ohne den Schein segeln. Darüber hinaus reichte es bislang auch, wenn ein beliebiges Crewmitglied an Bord einen Funkschein hatte, nach den neuen Vorschriften muss es der Skipper sein.

Weitere Infos z.B hier oder beim DSV

Aktualisiert am 31. 10. 2017 um 18:18 Uhr


Clemens

Chefredakteur