Unter Signalmittel Der „Pyroschein“ wird überflüssig! schrieb die „Yacht“:
„Sensationelle Wendung in Sachen Seenot-Signalmittel: Der Bund senkt die Hürden für Charterkunden, die EU schafft 2015 die Scheinpflicht ab
Die Nachricht schlägt ein wie die sprichwörtliche Bombe: Überraschend hat das schleswig-holsteinische Sozialministerium in einer Presse-Erklärung verkündet, dass für die Saison 2014 der Umgang von Charterkunden mit Signalraketen an Bord der Charteryachten drastisch vereinfacht wird: Ab sofort reicht es, wenn die Kunden vor Ort von einem sachkundigen Mitarbeiter der Charterfirma in den Gebrauch der Seenot-Signalmittel der Klasse P2, also vor allen die Raketen, eingewiesen werden. Über die erfolgte Einweisung gibt es dann eine schriftliche Bestätigung, die der Charterkunde mitnimmt. Damit entfällt die bislang übliche Regelung, dass ein Crewmitglied an Bord den sogenannten „Pyroschein“, den Sachkundenachweis nach Sprengstoffrecht haben muss.
Doch die eigentliche Sensation ist der Hinweis der schleswig-holsteinischen Behörden, dass die EU im Februar 2015 die Signalraketen auf Yachten generell aus der gesetzlichen Regelungsstufe P2 herausnehmen will und sie dann nur noch unter die Kategorie P1 fallen sollen. Damit würden Charterkunden und auch Eigner komplett vom Sachkundenachweis befreit werden. …“
28.03.2014 Andreas Fritsch
Jep.
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