Webcam Havel 28.3.20 (!) (C) DLRG Berlin

Nanu, wer segelt denn da …?! [Webcam Havel 28.3.20 (!) (C) DLRG Berlin]

Segeln oder nicht Segeln …?

oder „to be or not to be“ in C.-Zeiten

Da ist’s grad Frühlingsbeginn, zeitweise schönstes Wetter & Wind – aber alle Segelverein-Gelände wurden gesperrt: Betreten, Abslippen, … verboten – holy Shit!

Aber auch wer vielleicht doch bereits, oder längst (über Winter), im Naß liegt, zweifelt vielleicht, insbesondere so er nicht in einem Verein beheimatet ist, ob er trotzdem nicht doch …?

Denn Sport draussen, allein (oder zu zweit?) zu betreiben, sollte doch allen Empfehlungen Genüge tun, das Gemüt erhellen, also der Gesundheit förderlich sein – grad in diesen Corona-Zeiten?!
Und ohne Ansteckungsgefahr.

Gesund bleiben!

Ach, wie wird’s bloß weiter gehen – und was wird aus dieser Segelsaison …?
Und wo ist meine Lobby, wenn man sie mal braucht?

Und weiter lesen, unten! | oder zuerst die offiziellen „Updates

 

21/22.4.20

Danke – es ist erreicht:
Das (vorläufige?) Ende der „Fastenzeit*“! 

[*meine währte zwar ’nur’ ganze 33 Tage, im Vergleich zur christlichen zwar etwas knapp – aber die hat gereicht, völlig!]

und wurde verkündet am 22.4.20 vom BSV :

Corona IX – Lockerungen der Auflagen

Liebe Seglerinnen und Segler,

Der Landessportbund hat soeben folgenden Text veröffentlicht:

Auszug aus der aktuellen Pressemitteilung des Berliner Senats zu Corona-Lockerungen (Stand 21.04.2020, 17:07 Uhr)

Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. bleibt untersagt. Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird…. Das Betreten der Gebäude zum ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. […]

Damit kann in vielen Vereinen der Segelsport wieder ausgeübt werden. Die Senatsverwaltung hat die entsprechende Verordnung bereits angepasst. Die Neufassung hilft den Wassersportlern, deren Schiffe bereits im Wasser oder betriebsbereit an Land liegen. Die Ausübung des Segelsports ist somit unter den o.g. Regeln möglich. …

Mehr Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des Staatssekretärs für Sport, Aleksander Dzembritzki, dem wir für seinen Einsatz ganz besonders danken.

21.04.2020 Nutzung der Wassersportgrundstuecke – Aenderung der Covid-Massnahmen (1,2 MiB)

Ergaenzung zum Schreiben vom 21.04.2020 – Betreff Slippen und Arbeiten an den Booten (1,5 MiB)

Vielen Dank an den Berliner Segler-Verband und Andere, die ihren vernünftigen Einfluss geltend machen konnten!

18.4.2020: Update

„Es wird Licht in der Plicht!

In Rheinland-Pfalz dürfen ab Montag wieder einige Sportanlagen genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass die Träger der Sportstätten dem zustimmen und die in der Corona-Pandemie geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Laut dem rheinland-pfälzischen Sportminister Lewentz gelten die Lockerungen für Individualsportarten im Freien wie zum Beispiel Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf oder Reiten. Auch beim Sport gelten die Kontaktbeschränkungen weiter – es dürfen sich maximal zwei Menschen oder Personen aus dem selben Hausstand dazu treffen. Für Profisportlerinnen und -sportler soll es in Rheinland-Pfalz noch weitere Erleichterungen geben. Lewentz appellierte an Sportler, verantwortungsvoll mit den Lockerungen umzugehen.

Quelle: www.deutschlandfunk.de/

… oder auch – noch nicht.“

Der Berliner Segler Verband antwortet auf Anfrage bzgl. Obigen dazu wie folgt:

Wir … sichern Ihnen zu, sowie uns von der Senatsverwaltung oder dem LSB Änderungen bekannt gegeben werden, diese den Vereinen kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Sicherlich werden in Ihrem Verein auch schon erste Überlegungen im Vorstand erfolgen, wie, was und ab wann umsetzbar ist. So wie in allen Bereichen Länderentscheidungen getroffen werden, müssen auch wir die Entscheidungen vom Land Berlin abwarten.

Danke!

Segeln nur mit Mund- und Nasenschutz

Also – Hallooo Berlin!
Denkst Du nicht auch was die Pälzer können, können wir aber auch?!
Auf, lass’ uns die noch übrigen Apriltage endlich nutzen, und die Saison starten!

 

UPDATES

15.04.2020: Update: Corona VIII
Liebe Segelkameradinnen und –kameraden,

…Unsere Gewässer sind in ganz Berlin leer, kein Segelboot weit und breit. Dabei überwintern in vielen Vereinen oder Marinas einige Schiffe im Wasser, in vielen Vereinen gibt es Kräne, die mit zwei oder drei Profis das Slippen ermöglichen könnten. Aber wenn ich durch Berlin fahre, sehe ich in den Vereinen die allermeisten Boote noch in Planen eingehüllt im Winterschlaf, kein Geräusch von Schwingschleifern ist zu vernehmen. Obwohl der Drang fast kaum auszuhalten ist, wenigstens mal kurz die Batterien zu laden, diesen Meter Sikaflex an der Scheuerleiste zu ergänzen oder bei der Wärme wenigstens die kleine Macke im Gelcoat auszubessern: Sie alle haben sich an das Nutzungsverbot der Sportstätten gehalten. Herzlichen Dank dafür!

Doch vermehrt erreichen den Berliner Segler-Verband auch Emails einzelner Segler, die die Ungleichbehandlung von Vereinen oder gewerblichen Marinas beklagen, die unter Einhaltung der Abstandsregeln doch unbedingt aufs Wasser wollen und von ihrem Verband erwarten, dass er sich für die Interessen der Seglerinnen und Segler bei den politischen Entscheidern dahingehend einsetzt, dass endlich wie in den gewerblichen Bootshäusern abgeslippt und wieder gesegelt werden darf.

Anlass für eine Videokonferenz am 09.04.2020 der Reviervorsitzenden und des Schatzmeisters mit mir, um die Interessenlage der Basis zu diskutieren. Dabei gab es durchaus unterschiedliche Meinungen. Sie reichten von der dringenden Bitte, die Entscheidungen der Politik abzuwarten, bis zu der Auffassung, dass unter strengen Auflagen ein Arbeiten an den Booten und ggf. auch ein Abslippen möglich sein sollte.

Ich habe die ruhigen Osterfeiertage genutzt, um eine schwere Entscheidung zu treffen:
Der Berliner Segler-Verband wird sich zum jetzigen Zeitpunkt (noch!) nicht für eine Lockerung der Corona-Verordnung für Segelvereine einsetzen, machen jedoch Vorschläge wie wir uns zum gegebenen Zeitpunkt Lockerungen vorstellen können (siehe Anlage). …

Es zeichnen sich Lockerungen für den Sportbetrieb ab, deshalb sind wir im Berliner Segler-Verband aktiv geworden und haben den politischen Entscheidern Vorschläge unterbreitet, unter welchen Voraussetzungen wir uns Überholungsarbeiten an den Schiffen und ein Slippen vorstellen können.Bis es soweit ist, bitten ich Sie ganz eindringlich um Geduld. …

… Im Anhang finden Sie ein Schreiben des LSB und ein mit den Reviervorsitzenden abgestimmten Brief, den wir heute u.a. an den LSB, die Wassersportkommission sowie die politischen Entscheidungsträger in Berlin geschickt haben.Bleiben sie gesund und voller Zuversicht!

Ihr Reiner Quandt
Präsident

Obiges als PDF
Informationen vom Landessportbund 14.04.20 (286,5 KiB)
Rueckantwort BSV – Anschreiben LSB 14.04.20 (317,6 KiB)

Update 7.4.20
Ostern unter Segeln … fällt auch aus!

Was tun?! Da hätte ich eine Idee!
Wie wäre es denn, wenn Alle die bei der Lage nicht auslaufen und segeln dürfen und vielleicht stattdessen nur sehnsüchtig …mehr

Also ja, Ostern unter Segeln … fällt aus – wie der BSV gestern schrieb:
06.04.2020: Update: Corona VII

Liebe Vorsitzende, liebe Mitglieder,

es gibt neue Nachrichten von der Wasserschutzpolizei. Sie hat ihren Flyer den aktuellen politischen Einschätzungen angepasst und mit der Begründung der Unkontrollierbarkeit weiterhin den Aufenthalt in Wassersportanlagen verboten. Ausnahmen gelten lediglich für gewerbliche Anlagen oder gewerbliche Arbeitskräfte. Wer hierzu Fragen hat, wende sich bitte direkt an die Senatsverwaltung für Inneres.

Der aktuelle Flyer ist hier beigefügt.*

Einerseits steht uns nun ein trauriges Osterwochenende ohne Segeltörns bevor, andererseits ist nun erst einmal wieder Klarheit geschaffen worden und den ehrenamtlichen Vereinskameradinnen und Kameraden bleibt die nahezu unlösbare Aufgabe erspart, den befürchteten Ansturm von Mitgliedern, die mit der Bootsüberholung noch nicht fertig geworden sind, auf Abstand zu halten und am Betreten der Clubräume zu hindern.

Üben wir uns also in Geduld und hoffen, dass die Pandemie langsam abklingt und wir in einigen Wochen unsere Boote in ihr Element bringen können. Bis wir wieder eine An-oder Absegelfeier veranstalten können, wird wohl noch eine längere Zeit dauern, auch ein Beginn der Regattasaison ist noch nicht absehbar.

PDF *, ein Ausriß:

2. Ist es zulässig, individuellen Wassersport (z.B. Segeln, Motorbootfahren, Paddeln, Rudern etc.) zu betreiben, wenn das Sportboot
a) an der Wohnanschrift des Schiffsführers oder Eigners seinen Liegeplatz hat?
Ja, „Sport und Bewegung, allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“ ist zulässig, auch unter Zuhilfenahme von Booten.
b) bei einem Wassersportverein seinen Liegeplatz hat?
Nein, aus Gründen der Kontrollierbarkeit ist dies nicht zulässig.
c) bei einer gewerblichen Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb seinen Liegeplatz hat?
Da es sich hierbei um Gewerbebetrieb und nicht um Sportstätten handelt, ist dies unter Wahrung der Einschränkungen der SARS-CoV-2-EindMaßnV zulässig.

Kontrollierbarkeit?
Hatte eigentlich angenommen die Waschpo würde einfach aufstoppen lassen und nach dem Liegeplatz fragen …?

Update 5.4.20

Verwirrendes: Anscheinend hatte es bereits am 4. April 3.4. (!), eine Ansage der Waschpo gegeben, berichtete gestern ein Mitglied eines benachbarten Vereins, „das ab heute wieder das Arbeiten an den Booten, sowie ein kleiner Segelausflug (?) erlaubt sei. – Allerdings wurde dies wenige Stunden später wieder zurück genommen.“

Über derlei höchst erstaunt, erfreut sowie sogleich enttäuscht, ergab eine folgende Recherche dazu jedoch nur den Fund einer Meldung des BSV, die leider ohne Vorheriges weder in Original oder auch nur wenigstens zitierend zu offenbaren bloß folgend kryptisches dazu schrieb:

Update: Corona VI
04.04.2020 16:04

Liebe Vorsitzende, liebe Mitglieder,

wir leben in stürmischen Zeit und wissen zurzeit leider nicht, wohin der Wind dreht. Der Vizepräsident des LSB, Karsten Finger, hat auf Anfrage eines Rudervereins Folgendes geschrieben: „Die Verlautbarung der Wasserschutzpolizei war mit der Senatsinnenverwaltung nicht abgestimmt und die Senatsverordnung untersagt weiterhin den Vereinssport…. Der LSB verhandelt aktuell mit dem Senat über Öffnungsklauseln, da wird der Wassersport dabei sein. Diese Verhandlungen sollten wir aber abwarten.“

Daraufhin haben wir die letzte Information Corona V sicherheitshalber wieder aus dem Netz genommen und raten allen Vorsitzenden abzuwarten, bis die Senatsinnenverwaltung die neue Auslegung der Wasserschutzpolizei bestätigt.

Allen Bootseigner zeigt dieses Hin und Her aber, dass Bewegung in den Bereich Wassersport kommt und sich jeder schon einmal darauf einstellen kann, dass die Winterpause nicht mehr ewig dauern wird. Umso mehr wird es nach einer Lockerung vom verantwortungsvollen Verhalten jedes Einzelnen abhängen, ob diese gewonnenen Freiheiten von Dauer sind.

Ich entschuldige mich ausdrücklich für die entstandene Verwirrung und wünsche Ihnen allen ein Wochenende voller Vorfreude auf kommende Stunden auf dem Wasser.

PDF

Oh ja! – so ergibt sich, nach dieser unerwarteten Kurzzeit-Überraschung, doch etwas Hoffnung auf eine vielleicht tatsächlich baldige differenzierende Behandlung der so unterschiedlichen Sportarten – und endlich den nächsten Törn?!

Vielleicht deutete dieser ebenfalls etwas kryptische Absatz in dem Artikel des Tagesspiegel vom 3.4. ja bereits auch schon darauf?

Am Freitag wurden die Vorgaben aktualisiert: Nun ist es auch erlaubt, vom Gelände einer Marina oder eines Vereins zu starten, sofern es sich dabei nicht um eine Sportstätte handelt. Kriterium ist, „ob und dass die Sportausübung auf dem Freiwasser stattfindet“. Auch Angeln als „Individualsport“ ist ausdrücklich erlaubt.

Da haben die sich sichtlich auf das gesuchte Dokument bezogen, in dem es ja u.A. noch hieß:

geänderte Änderungen

Boote dürfen auch genutzt werden, wenn diese ihren Liegeplatz bei einem Wassersportverein, einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb haben. Dabei handelt es sich nicht um eine Sportstätte, deren Öffnung unzulässig ist. Er wird vielmehr darauf abgestellt, ob und dass die Sportausübung auf dem Freiwasser stattfindet.

Wer schon am Fr. dem 3. davon erfuhr konnte am 4. wenigsten einmal raus, alle Anderen hatten Pech. Freuen wir uns auf’s hoffentlich bald Kommende!
Und: Gesund bleiben!

 

Boot der WSP Berlin im Schuppen - Von Dr. Karl-Heinz Hochhaus - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25984439Update 28.3.20:

Aber jetzt ist alles klar – denn wie die Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema: Wassersport trotz COVID-19 gerade aktuell mit Datum  28.3.20  informiert: Hinweisblatt Wassersport trotz COVID-19 PDF-Dokument (82.8 kB)*  Download
so bleiben wir jetzt alle, sicher, zu Hause.

© Foto Von Dr. Karl-Heinz Hochhaus – Eigenes Werk, CC BY 3.0

 

Suche 2.Wohnsitz für Yacht an der Havel / BerlinEs sei denn der Allmächtige gab uns ein Wassergrundstück mit Steg – auf dem wir mit Wohnsitz gemeldet sind …! 😉

Oder aber was wäre, führe ich vom Ufer des Gewässers mit dem SUP zum Boot (am Steg des Vereinsgeländes, den ich nicht betrete!), enter auf, berge auch das Brett, starte die Maschine, löse die Leinen, und segle raus?! Et Vice versa.

 

Gelesen:

… wie z.B.float ausführlich die Berlin-Brandenburger Situation beschreibt:

Wann geht’s wieder aufs Wasser?
Corona hat den Start der Boots- und Segelsaison gestoppt. Was machen Segelvereine und Unternehmen damit jetzt?
Die Sonne steht prall am Himmel. Segelboote warten in den Sliplagern der Vereine, viele Motorboote liegen, frisch gekrant, fahrtklar an den Stegen der gewerblichen Marinas. Und doch beginnt die Boots- und Segelsaison in diesem Jahr nicht wie sonst. Das Corona-Virus zwingt zu Vorsichtsmaßnahmen und leben nach ungewohnten Vorschriften – also auch Segelvereine, Bootsbetriebe, Vercharterer und Wassersportler. So läuft es aktuell in Berlin und Brandenburg an und auf dem Wasser. …

oder bei „segelreporter“

Segelwelt steht still

Auf der DSV-Website stehen Hygiene-Tipps im Vordergrund. Wenn es um Existenzen geht, tritt das schönste Hobby der Welt in den Hintergrund. Bilder und News aus der Segelszene wirken im Kontext der Corona-Krise erschreckend platt.
Dabei tut es wirklich weh. Draußen lacht die Sonne. Wind streicht durchs Blätterwerk. Dieses Rascheln weckt die Lebensgeister. Der Blick aufs Wasser macht kribbelig. Winterschlaf war gestern. Längst steht die Saisonplanung. In den Häfen riecht es nach frischem Antifouling. Krantermine sind eingeloggt. Die Vorfreude auf die ersten frischen Saisonmeilen wird größer.

apropo „DSV

Wichtige Informationen zum Coronavirus – Aktuelle Informationen und Empfehlungen (Update 30.03.2020)

Seit dem 16.03.2020 gibt es eine Vereinbarung der Bundesregierung und der Bundesländer, wonach Zusammenkünfte in Vereinen und Sport- und Freizeiteinrichtungen zu verbieten sind. Dies bedeutet, dass keine Veranstaltungen im Rahmen des Vereinslebens mehr durchgeführt werden dürfen. Darunter fallen unter anderem, aber nicht ausschließlich, Versammlungen, Regatten, Unterrichte und Trainings, durch den Verein organisiertes Slippen, sowie gemeinsame Winterarbeiten. Der Zutritt zu Clubhäusern ist zu verwehren.
– Hinweise zu vereinsrechtlichen Auswirkungen der Coronakrise finden Sie hier.
– Inwieweit Winterarbeiten in Bootshallen von Einzelpersonen möglich sind, sollte bei den Behörden vor Ort erfragt werden. Wir raten jedoch von einer Öffnung der Bootshallen ab, da im Zweifelsfall später nicht nachzuvollziehen ist, wer sich dort aufgehalten hat.
– Ebenso raten wir davon ab, zu einem Segeltörn aufzubrechen, da bereits viele Sportboothäfen geschlossen sind und das Virus durch Reisen unnötig verbreitet wird.
– Sollten Sie sich bereits auf einer Segelreise befinden, empfehlen wir, diese abzubrechen. ( 😉

oder eben hier:
Eine höchst interessante Seite von „yacht-recht.de“ aus Flensburg, zu den Verfügungen in Schleswig-Holstein (…)

Rechtliche Einschätzung zu den Folgen von Corona – Corona und Wassersport: Abslippen und Hafennutzung

Segeln gehen
Das private Segeln sollte nach unserer Bewertung damit aber nicht verboten sein. Denn nach den Verlautbarungen der Landesregierung und der Bundeskanzlerin am 22.03.2020 spricht im Sinne der körperlichen und psychischen Gesunderhaltung nichts dagegen, alleine und im engen Familienkreis an die frische Luft zu gehen, z.B. zu Joggen, radzufahren, inliner zu fahren oder spazieren zu gehen. Dieser Maßstab ist sogar im Zuge der aktuellen Diskussion über mögliche Ausgangsbeschränkungen weiterhin offen gehalten; aus gutem Grund. Deswegen werden auch keine Ausgangssperren mehr kommuniziert, sondern stattdessen Kontaktverbote. Nichts anderes ist es, wenn der Skipper und sin Fru für ein paar Schläge aufs Wasser geht oder der Jugendliche sich alleine im Laser auf dem Wasser abreagiert, sofern er dabei keine Sportanlage nutzt (siehe oben). „Törns“ in andere Häfen sind sowieso nicht möglich wegen der Schliessung des touristischen Angebots.

* Service:  Hier für alle ohne PDF-Reader der Inhalt in Html-Textform:

Informationen der Wasserschutzpolizei Berlin zum Thema:
Wassersport trotz COVID-19

1. Fällt Wassersport unter Berücksichtigung, dass dieser alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person(ohne jede sonstige Gruppenbildung) durchgeführt wird, unter den Begriff „Individualsport“?
Rechtlich gesehen fallen Schwimmen, Kanufahren oder Segelbootfahren unter den Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindMaßnV. Hiernach sind „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“ zulässig.

2. Ist es zulässig, individuellen Wassersport (z.B. Segeln, Motorbootfahren, Paddeln, Rudern etc.) zu betreiben, wenn das Sportboot
a) an der Wohnanschrift des Schiffsführers oder Eigners seinen Liegeplatz hat?

Zu a)
Ja, „Sport und Bewegung, allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“ ist zulässig, auch unter Zuhilfenahme von Booten
b) bei einem Wassersportverein seinen Liegeplatz hat?
c) bei einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb seinen Liegeplatz hat?

Zu b) und c)
Nein. Gemäß § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindMaßnV ist der „Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (…) untersagt“.

3.Dürfen Arbeiten als Privatpersonen am und rund um das Boot (z.B.Slippen, Kranen, Reinigung etc.) auch mit mehr als 2 Personen, die nicht zur Familie gehören, durchgeführt werden, wenn diese
a) auf dem Gelände eines Wassersportvereins stattfinden?
b) bei einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb stattfinden?

Zu a) und b)
Nein, Arbeiten als Privatperson am und rund um das Boot, erfüllen keinen Ausnahmegrund im Sinne des § 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindMaßnV. Diese sind weder allein noch mit weiteren Personen gemeinsam zulässig.

4.Dürfen gewerbliche Arbeiten (Dienstleistungen) am und rund um das Boot
(z.B. Slippen, Kranen, Reinigung etc.) mit mehr als 2 Personen durchgeführt werden, wenn diese
a) auf dem Gelände eines Wassersportvereins stattfinden?
b) bei einer Marina oder einem vergleichbaren gewerblichen Betrieb stattfinden?

Zu a) und b)
Ja, gewerbliche Arbeiten am und rund um das Boot sind nach der SARS-CoV-2-EindMaßnV zulässig, wenn sie als Dienstleistung für einen Dritten erbracht werden.

© Polizei Berlin
Direktion Einsatz/Verkehr
Referat Wasserschutzpolizei
Baumschulenstraße 1
12437 Berlin
Telefon: (030) 4664 – 75 10 12


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