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Neuer SKS-Fragenkatalog ab 1.1.2007

Am 1.1.2007 wird ein neuer SKS-Fragenkatalog in Kraft treten. Der neue Katalog unterscheidet sich vom alten durch:

1. Über 70 redaktionelle (keine wesentlichen inhaltlichen) Änderungen an bestehenden Fragen.
Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller Natur. Wer die alten Fragen beherrscht, hat mit den neuen kein Problem. Auch mit den alten Antworten wird die volle Punktzahl erreicht.
2. 18 neue Fragen zu den Themen GPS, AIS, Alkohol, Flaggenführung, Mittelmeerwind und Anlegemanöver. Das neue Seekartennull (LAT) war zuvor bereits in den Fragenkatalog aufgenommen und Loran gestrichen worden.
Alle neuen Fragen werden bereits in meinem SKS-Buch, 7. Aufl. 2006, erläutert, sodass man sich auch mit der 7. Auflage auf die Prüfung vorbereiten kann. Die 8. Auflage mit dem neuen Fragenkatalog und einigen Änderungen und neuen Themen erscheint voraussichtlich im Herbst 2006.

Neu sind folgende Fragen:

Frage 93 (Navigation): Was ist das Grundprinzip von GPS?
Antwort: Durch Laufzeitmessungen von GPS-Signalen vom Satelliten zum Empfänger und damit durch Abstandsmessungen zu den Satellliten wird die Ortsbestimmung ermöglicht.

Frage 105 (Navigation): Was bedeutet der Begriff AIS auf See?
Antwort: AIS bezeichnet das automatische Identifizierungssystem (Automatic Identification System).

Frage 106 (Navigation): Welche Aufgaben hat AIS?
Antwort: Alle ausgerüsteten Schiffe senden automatisch (also ohne Aufforderung und menschliches Eingreifen) in regelmäßigen, kurzen Abständen ihre Identität und einen schiffsbezogenen Datensatz. Außerdem können bei Bedarf sicherheitsrelevante Nachrichten (“safety related messages”) von Bord oder von Landstationen gesendet werden.

Frage 107 (Navigation): Welche Reichweite hat ein AIS-Gerät und wovon ist sie abhängig?
Antwort: Die Reichweite und Ausbreitungsbedingungen entsprechen denen von UKW. Bei Handelsschiffen kann man von 20 bis 30 sm ausgehen. Die Reichweite ist abhängig von der Antennenhöhe.

Frage 108 (Navigation): Wie kann die Reichweite eines AIS-Bordgerätes landseitig erhöht werden und wie wirken sich dabei Hindernisse (z. B. Berge) aus?
Antwort: Unter bestimmten Umständen kann die Reichweite heraufgesetzt werden (z. B. mithilfe von “Relaisstationen”), wobei ggf. auch abschattende Hindernisse umgangen werden können.

Frage 109 (Navigation): Welche AIS-Daten werden von Schiffen aus an die Berufsschifffahrt gesendet?
Antwort:

1. Statische Daten: ID, Rufzeichen, Länge und Breite des Schiffes u. a.
2. Dynamische Daten (i. W. Sensordaten): UTC, Position, Heading, Kurs und Fahrt über Grund, Ankerlieger, manövrierbehindertes Fahrzeug.
3. Reisebezogene Daten: Tiefgang, Zielort (Destination), ETA u. a.

Frage 110 (Navigation): Wann kann man sich auf die Verfügbarkeit und Anzeige von AIS-Signalen verlassen? Nennen Sie die wesentlichen Voraussetzungen!
Antwort: Andere Fahrzeuge werden nur angezeigt, wenn das Fahrzeug auch sendet, d. h. wenn

1. das Fahrzeug mit AIS ausgerüstet ist,
2. das sendende Fahrzeug AIS nicht abgeschaltet hat (darf der Kapitän bei bestimmten zwingenden Gründen),
3. GPS aktiv ist und
4. aus Kapazitätsgründen (z. B. durch zu viele Schiffe in einem Seegebiet ( “target overflow”) keine Fahrzeuge
ausgeschlossen werden.

Frage 111 (Navigation): Wie ist die Genauigkeit von AIS-Daten zu beurteilen (Position und manuell eingegebene Daten)?
Antwort:

1. Position: Mit AIS wird zusätzlich zur GPS-Position eines Schiffes die Information übertragen, ob es sich um einen GPS- oder DGPS-Ort handelt. Ist die GPS-Position eines Schiffes falsch, wird diese falsche Position auf allen anderen Schiffen angezeigt.
2. Manuell eingegebene Daten: Es muss damit gerechnet werden, dass Zielort, Tiefgang, Fahrstatus u. a. falsch
sind, wenn sie – z. B. aus Nachlässigkeit – nicht von der Schiffsführung aufdatiert werden.

Frage 112 (Navigation): Welche besondere Bedeutung hat AIS für die Sportschifffahrt im Vergleich mit der Radaranzeige auf anderen Schiffen?
Antwort: Sportfahrzeuge werden häufig auf den Radargeräten anderer Schiffe nicht sicher angezeigt bzw. die Anzeigen gehen im Seegangsclutter oder in der Informationsfülle unter. Da jetzt auf vielen Schiffen die AIS-Daten zusätzlich im Radar dargestellt werden, besteht die Gefahr, dass Sportfahrzeuge noch weniger auffällig sind, wenn sie nicht selbst mit AIS ausgerüstet sind.

Frage 3 (Recht): Wer darf laut Verordnung zu den KVR ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?
Antwort: Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Frage 4 (Recht): Welche Atem- oder Blutalkoholkonzentration darf laut Verordnung zu den KVR nicht erreicht werden, damit kein Verbot für ein Führen eines Fahrzeugs oder als Mitglied der Crew für ein Ausüben des Brückendienstes besteht?
Antwort: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Frage 83 (Recht): Wer darf laut SeeSchStrO ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?
Antwort: Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Ge-nusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Frage 84 (Recht): Welche Atem- oder Blutalkoholkonzentration darf laut SeeSchStrO nicht erreicht werden, damit kein Verbot für ein Führen eines Fahrzeugs oder als Mitglied der Crew für ein Ausüben des Brückendienstes besteht?
Antwort: 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Frage 99 (Recht): Wann und wo wird eine Flagge des Gastlandes gesetzt?
Antwort: Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.

Frage 100 (Recht): Wann und wo wird die Bundesflagge gesetzt?
Antwort: Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).

Frage 38 (Wetter): Mit welchem regionalen Windsystem muss in der Adria gerechnet werden?
Antwort: Mit Bora.

Frage 39 (Wetter): Mit welchem regionalen Windsystem muss in der Ägäis gerechnet werden?
Antwort: Mit den Etesien / dem Meltemi.

Frage 96 (Seemannschaft): Welche Vorbereitung haben Sie für ein Anlegemanöver zu treffen?
Antwort:

1. Crew für Manöver einteilen.
2. Leinen und Fender bereitlegen.

(C) Rolf Dreyer

Dazu veröffentlicht der PA Bremen auch folgendes:
Neuer SKS-Fragenkatalog veröffentlicht

Der neue SKS-Fragenkatalog für die theoretische Prüfung, gültig ab 01.01.2007, ist veröffentlicht. Folgende Änderungen sind relevant:

* Neuer Bezug für das Kartennull in Nordsee und im Englischen Kanal ist LAT
* Loran C wird nicht mehr geprüft, sondern Fragen zum AIS
* Fragen zur Promillegrenze sind aktualisiert
* Neue Fragen zur Flaggenführung
* Neue Fragen zu regionalen Windsystemen in der Adria (Bora) und Ägäis (Etesien/Meltemi).

Den kompletten neuen Fragenkatalog zum SKS finden Sie bei ELWIS-Freizeitschifffahrt-Patentinformationen oder unter www.pa-bremen.de/documents/Fragenkatalog-SKS.pdf.

Die Seekarten ÜD 30 und ÜInt 1875 werden in der Version 2005 und mit dem neuen Begleitheft benutzt.

(C) PA Bremen [01.09.2006]

Aktualisiert am 31. 10. 2017 um 18:17 Uhr

Kategorien: Ausbildung

Clemens

Chefredakteur